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Therapeutische Beratung und Psychotherapie:

Einzelstunde (60 min)                                                       80,- €

Paar- oder Familiengespräch (90 Min.)                                150,- €


           (Anmerkung: bei Coaching und Supervision zuzügl. 19 %  Mwst.)


PSE - Psychosomatische Energetik®:

Ersttestung mit ausführlicher Anamnese (ca. 90 min)            130,-

Folgetestungen                                                               80,- €


QHHT - Quantumhealing Hypnosis Therapy®:

Sitzung incl. ausführliches Vor- und Nachgespräch (ca. 3-4 Std.)   300,- €

 

Ayurvedische Amnanda-Massage:

Einzelbehandlung (60 min)                                                 65,- €

Jahreskur mit 12 Behandlungen (Gesamtpaket)                     720,- €



Telefonberatung: 

Berechnung nach jeweiligem Zeitaufwand       (pro Std.)          80,- €

 

 

Anmerkung zur Kostenerstattung:

Die Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden - trotz Werbeversprechen - von den gesetzlichen und privaten Kassen oft nur in Ausnahmefällen übernommen.

Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie in den nächsten 2-3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, dann können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die therapeutische Intervention übernimmt. Ihr(e) Therapeut(in) muss allerdings die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen können. Die Praxis für Psychotherapie (§1 HeilPrG) ist selbstverständlich im Besitz dieser Erlaubnis.
Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Für den Nachweis notieren Sie sich bitte Namen und Adressen und Tag der Anfrage, der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft anbieten können. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetzt gemäß
§ 13 II SGB V"
bei Ihrer Kasse ein.

Die Kosten werden erst ab Erstattungsdatum übernommen.
Sie müssen deshalb bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Sollten Sie aber nicht solange warten können, dann ist zu überlegen, ob Sie die Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiestunden aus eigener Tasche übernehmen.


Die privaten Krankenversicherungen übernehmen, je nach Vertragsgestaltung, eventuell die Kosten einer Therapie. Bitte fragen Sie auch hier bei Ihrer Krankenversicherung nach.

 

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Heilpraxis für Psychotherapie Petra Degenhart | p.degenhart@naturheilzentrum-badwoerishofen.de